BV Krusenbusch, Beitrag "Oldenburger Monatszeitung" Februar 2012


Straßenausbau "Am Bahndamm" fast beendet

Punktgenau zu Weihnachten wurde die Straße "Am Bahndamm" nach gut einem halben Jahr Bauzeit fertig gestellt und zur Benutzung freigegeben. Neben der Straße steht nunmehr ein gut ausgeleuchteter, komfortabler Fuß-/Radweg zur Verfügung. Aus Zeitgründen konnte das Pflaster allerdings nicht mehr mit Sand verfüllt und eingeschlämmt werden, was eine vorzeitige Benutzung nach Auskunft des Tiefbauamtes jedoch nicht ausschließt. Insbesondere für Radfahrer entsteht dabei ein ungewohntes Klackern und schwimmende Pflasterbewegungen, was einige Nutzer teilweise zu einem Ausweichen auf die Fahrbahn verleitet. Gemäß Tiefbauamt ist das nur ein vorübergehender Zustand der vielleicht ungewohnt, aber in jedem Fall verkehrssicher ist. Ab 23. Januar werden die Arbeiten fortgesetzt, sodass die gesamte Maßnahme voraussichtlich bis Februar abgeschlossen werden kann.

An dieser Stelle dankt der BV den beteiligten Firmen und der Stadtverwaltung für die zügige Durchführung des Straßenausbaus unter Aufrechterhaltung der Fuß-/Radwegeanbindung.


Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Freitag den 17. Februar um 19.30 Uhr veranstalten wir unsere öffentlichen Jahreshauptversammlung im Vereinsheim auf dem KSV-Sportplatz (Tweelbäker Tredde / Ecke Brahmweg) ein. Neben den Tätigkeitsberichten des Vorstandes, der Mitgliederehrungen (25er und 40er !), der Wahl eines Kassenprüfers und Sonstigem laden wir diesmal alle Anwesenden in der "Halbzeit" zu einem ungezwungenem Plausch mit Würstchen und Kartoffelsalat ein. Dabei gibt es ausgiebig Gelegenheit um all jene Themen, Anregungen, Probleme oder Fragen anzusprechen, die in unserer BV-Arbeit bislang (noch) nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung …


Winterdienst in Oldenburg

Städte und Gemeinden sind grundsätzlich zum Winterdienst (Räumen und Streuen) verpflichtet. Detailliertere gesetzliche Anforderungen sind nicht geregelt.

In Oldenburg gibt es eine Straßenreinigungsverordnung und eine Straßenreinigungssatzung, die den Winterdienst konkretisieren:

  • Alle öffentlichen Straßen sind zu reinigen, d.h. entweder durch die Stadt oder durch die Eigentümer.


  • Das umfasst das Schneeräumen auf Fahrbahnen, Rad- und Fußwegen sowie das Streuen auf verkehrsbedeutsamen Straßen, Überwegen und Gehwegen (Salz ist nur in Ausnahmefällen zulässig).


  • Gehwege und Gehbahnen (auf Straßen ohne Gehwege) sind in einer Breite von 1,5m Wochentags von 7-20 Uhr, Samstags von 8-20 Uhr und Sonntags von 9-20 Uhr begehbar zu halten.


  • Fußwege sind wichtiger als Fahrbahnen und Radwege.


  • Die kommunale Winterdienstpflicht besteht nur an Stellen, die gefährlich (Brücken, Unterführungen) und verkehrswichtig (Ortsdurchfahrten, Hauptverkehrsstraßen mit starker Verkehrsbelastung) sind. Straßen in Wohn-/ Gewerbegebieten, Einmündungsbereiche und Buslinien sind nicht zwingend verkehrswichtig.


  • Eine grundsätzliche Schulwegsicherung seitens der Stadt besteht nicht, sondern nur "soweit verkehrswichtig und gefährlich"; Bushaltestellen werden durch VWG geräumt.


  • Die Stadt übernimmt den Winterdienst auf ca. 380 km Straße, knapp 200 km Radweg und etwa 260 Fußgängerüberwege, was über den gesetzlichen Verpflichtungen liegt.


  • Die kommunale Reinigungspflicht muss zumutbar, d.h. leistbar und finanzierbar sein. Die Stadt kann die Pflichten per Satzung auf die Anlieger übertragen und die Einhaltung überwachen.


  • Der Winterdienst auf Gehwegen und kombinierten Geh-Radwege obliegt den Anliegern.


  • Alter, Berufstätigkeit, Krankheit etc entbindet die Anlieger nicht von ihrer Räumpflicht.


  • Schnee und Eis dürfen nur auf dem eigenem Grundstück abgelagert werden, nicht auf der Fahrbahn!


  • (Quelle: Präsentation des AWB vom 15.12.2011)


    Und sonst noch ….

    Bereits Anfang Februar sollen die Ausbauarbeiten der Straße "Am Schmeel" vom Ortsausgang Krusenbusch bis zum Kreisel beginnen; Bauzeit 2-3 Monate. Der Fuß-/Radverkehr wird währenddessen über den "Farnweg" und "Im Krusenbusch" zum Kreisel geführt, der motorisierte Verkehr über die "August-Wilhelm-Kühnholz-Straße" zur "Bremer Heerstraße". Ab Sommer steht den Krusenbuschern dann eine sehr gut ausgebaute Verbindung von der "Bremer Heerstraße" bis nach Krusenbusch zur Verfügung.


    Terminvorschau 2012

  • 17. Februar: Jahreshauptversammlung um 19.30 Uhr im Vereinsheim


  • 25. Februar: Kohlfahrt im Stadtteil, Start 16 Uhr an der Grundschule


  • 4. März: Feier mit den BV-Jubilaren im Vereinsheim, Beginn: 15 Uhr


  • 17. März: Gemeinsames Müllsammeln "Krusenbusch räumt auf", Beginn: 10 Uhr


  • 17. März: Preiskniffelturnier im Vereinsheim, Beginn: 19.30 Uhr



  • Die nächste öffentliche Bürgervereinssitzung findet am Montag den 13. Februar um 20 Uhr im Vereinsheim auf dem KSV-Sportplatz statt. Alle interessierten MitbürgerInnen sind herzlichst willkommen.


    Wolfgang Briem, Schriftführer